Freitag, 19. Juli
Steuerfreie Leistungen an eine Kapitalanlagegesellschaft (BFH)
Beratungsleistungen, die ein Dritter gegenüber einer Kapitalanlagegesellschaft erbringt, die ein Sondervermögen für Wertpapieranlagen verwaltet, können als Verwaltung von Sondervermögen steuerfrei sein (BFH, Urteil v. 11.4.2013 - V R 51/10; veröffentlicht am 17.7.2013).
