Donnerstag, 09. Juli
Steuerermäßigung für gewerbliche Einkünfte (FG)
Bei der (unmittelbaren oder mittelbaren) Beteiligung eines Steuerpflichtigen an mehreren der Gewerbesteuer unterliegenden Mitunternehmerschaften ist die Beschränkung des Steuerermäßigungsbetrages für gewerbliche Einkünfte gem. § 35 Abs. 1 Satz 5 EStG jeweils betriebsbezogen zu ermitteln (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 29.10.2014 - 5 K 115/12; Revision anhängig).
