Donnerstag, 30. Juni
Steuerermäßigung für Beherbergungsleistungen (BFH)
Bei Hotelübernachtungen unterliegen nur die unmittelbar der Beherbergung dienenden Leistungen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %, die Einräumung von Parkmöglichkeiten an Hotelgäste ist mit dem Regelsteuersatz von 19 % zu versteuern (BFH, Urteil v. 01.03.2016 - XI R 11/14, veröffentlicht am 29.06.2016)
