Samstag, 22. März
Steuerbegünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn (BFH)
Auch die ab 2001 geltende Rechtslage setzt für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn i.S. des § 34 Abs. 3 i.V. mit § 16 EStG voraus, dass alle wesentlichen Betriebsgrundlagen entweder veräußert oder ins Privatvermögen überführt werden (BFH, Urteil v. 5.2.2014 - X R 22/12; veröffentlicht am 19.3.2014).
