Dienstag, 10. Mai
Steuerbefreiung für Familienheime II (FG)
Das FG München hat über die Steuerbefreiung für ein Familienheim für den Fall entschieden, in dem eine Selbstnutzung der Wohnung durch den Erblasser nie stattgefunden hat. Das Gericht hat die Steuerbefreiung versagt (FG München, Urteil v. 24.2.2016 - 4 K 2885/14; Revision zugelassen).
