Dienstag, 10. Februar
Steuerbefreiung des Bleaching (FG)
Von einem Zahnarzt durchgeführte Zahnaufhellungen sind umsatzsteuerfrei, soweit sie dazu dienen, einen aufgrund einer Vorerkrankung und -behandlung nachgedunkelten Zahn aufzuhellen (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 9.10.2014 - 4 K 179/10; Revision anhängig).
