Montag, 20. Februar
Steuerbefreiung bei Ehrenamtlern verschärft (DStV)
Mit Schreiben vom 2.1.2012 hat sich das BMF zur Angemessenheit der Vergütung bei ehrenamtlicher Tätigkeit geäußert und damit die in § 4 Nr. 26b UStG geregelten Anforderungen an eine Umsatzsteuerbefreiung streng ausgelegt.
