Samstag, 29. April
Steuerbarkeit der als Schadenersatz einbehaltenen Mietkaution (FG)
Entschädigungen an den Vermieter für die vorzeitige Räumung der Mieträume und die Aufgabe des noch laufenden Mietvertrags sind steuerbares Leistungsentgelt, weil der Vermieter auf eine ihm zustehende Rechtsposition verzichtet. Von nicht steuerbarem Schadenersatz ist aber auszugehen, wenn der Vermieter wegen Zahlungsverzugs den Mietvertrag mit sofortiger Wirkung außerordentlich fristlos gekündigt und die Mietkaution als Schadenersatz einbehalten hat (FG München, Urteil vom 09.02.2017 - 14 K 2480/14).
