Mittwoch, 11. Januar
Steueranmeldungen rechtzeitig abgeben! (DStV)
Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie für Finanzämter (Nr. 132 Abs. 1 AStBV - Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) sollen künftig verspätete Steueranmeldungen (z.B. bei der Umsatzsteuer oder Lohnsteuer) sogleich an die Strafsachenstelle geleitet werden. Hierauf hat der DStV kürzlich hingewiesen.
