Montag, 18. März
Steuer nach § 1 Abs. 2a GrEStG ist sofort abziehbarer Aufwand (FG)
Die wegen Änderung des Gesellschafterbestands nach § 1 Abs. 2a GrEStG entstandene Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungsnebenkosten der betroffenen Grundstücke, sondern sofort abziehbaren Aufwand dar (FG Münster, Urteil v. 14.2.2013 - Az. 2 K 2838/10 G,F; Revision zugelassen).
