Montag, 08. Juni
Sozialversicherungsbeiträge auf steuerfreie Lohnersatzleistungen (FG)
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung, die aus steuerfreien Lohnersatzleistungen stammen, stehen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen im Sinne des § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG und sind deshalb nicht als Sonderausgaben abziehbar. Eine Kürzung der im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigenden Lohnersatzleistungen um die abgeführten Sozialversicherungsbeiträge kommt ebenfalls nicht in Betracht (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 24.3.2015 - 3 K 1443/13; Revision zugelassen).
