Dienstag, 11. Februar
Sind die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer aufteilbar? (BFH)
Können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur steuerlich geltend gemacht werden, wenn der jeweilige Raum (nahezu) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke genutzt wird und können diese Aufwendungen entsprechend der jeweiligen Nutzung aufgeteilt werden? Der IX. Senat des BFH hält eine solche Aufteilung für möglich und hat diese Rechtsfragen dem Großen Senat des BFH zur Entscheidung vorgelegt (BFH, Beschluss v. 21.11.2013 - IX R 23/12; veröffentlicht am 5.2.2014).
