Donnerstag, 01. Dezember
Semestergebühren sind ausbildungsbedingter Mehrbedarf (BFH)
Semestergebühren sind keine Mischkosten, sondern grundsätzlich insgesamt abziehbarer ausbildungsbedingter Mehrbedarf, auch wenn der Student privat nutzbare Vorteile, wie beispielsweise ein Semesterticket, erlangt (BFH, Urteil v. 22.9.2011 - III R 38/08; veröffentlicht am 30.11.2011).
