Mittwoch, 16. November
Selbständiger Rentenberater gewerblich tätig (FG)
Ein selbständiger Rentenberater erzielt keine freiberuflichen, sondern gewerbliche Einkünfte. Die Tätigkeit als Rentenberater kann nicht als eine den Katalogberufen des Rechtsanwalts oder Steuerberaters ähnliche Tätigkeit behandelt werden. Die maßgeblichen Kriterien für die Annahme eines "ähnlichen Berufes" sind eine ähnliche Ausbildung und eine ähnliche Tätigkeit (FG Sachsen, Urteil v. 13.08.2015 - 1 K 189/14; rkr.).
