Montag, 29. Februar
Schwiegersohn muss Sozialamt Einkommen und Vermögen offenlegen (LSG)
Der Schwiegersohn einer Empfängerin von Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) muss dem Sozialamt auf Anfrage Auskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen. Mit einem entsprechenden Beschluss hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz ein Urteil des Sozialgerichts Koblenz sowie die Bescheide des Sozialhilfeträgers bestätigt (LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 18.2.2016 - L 5 SO 78/15).
