Mittwoch, 17. Februar
Schulverpflegung keine haushaltsnahe Dienstleistung (FG)
Die Kosten für das Schulessen von Kindern sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig (Sächsisches FG, Urteil v. 7.1.2016 - 6 K 1546/13).
Die Kosten für das Schulessen von Kindern sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistung abzugsfähig (Sächsisches FG, Urteil v. 7.1.2016 - 6 K 1546/13).