Donnerstag, 24. Dezember
Schuldzinsenabzug nach Veräußerung der vermieteten Immobilie (BFH)
Der BFH hat zur Berücksichtigung nachträglicher Schuldzinsen nach einer nicht steuerbaren Veräußerung einer Immobilie Stellung genommen. Er ist dabei insbesondere auf den Grundsatz des Vorrangs der Schuldentilgung eingegangen und hat klargestellt, dass keine generelle Pflicht zur vorzeitigen Verwendung des Rückkaufwerts einer der Anschaffungsfinanzierung dienenden Kapitallebensversicherung besteht (BFH, Urteil v. 16.9.2015 - IX R 40/14; veröffentlicht am 23.12.2015).
