Mittwoch, 07. Januar
Schuldzinsenabzug bei Vermietung (FG)
Bewohnen Eheleute ein ihnen gemeinsam gehörendes Zweifamilienhaus zusammen, trennen sie sich dann zunächst derart, dass jeder von ihnen eine der beiden gleichgroßen Wohnungen des Hauses für sich allein bewohnt, zieht dann jedoch der eine Ehegatte aus und erwirbt der andere, im Haus verbleibende Ehegatte den Miteigentumsanteil des anderen unter Aufnahme eines Bankdarlehens und vermietet er die freiwerdende Wohnung, so kann er die Schuldzinsen für das Darlehen nicht in voller Höhe, sondern nur zur Hälfte als Werbungskosten mit seinen Mieteinnahmen verrechnen (FG Hamburg, Urteil v. 25.9.2014 - 2 K 28/14, rechtskräftig).
