Montag, 18. Februar
Schuldzinsen zur Finanzierung des Zugewinnausgleichs (BFH)
Auch wenn Zugewinnausgleichszahlungen vereinbarungsgemäß zugleich zur Ablösung eines Darlehens erfolgen, das der Erzielung von Einkünften dient, sind die zur Finanzierung der Zugewinnausgleichszahlungen aufgewandten Schuldzinsen nicht als Werbungskosten zu berücksichtigen (BFH, Urteil v. 24.10.2012 - IX R 35/11, NV; veröffentlicht am 13.2.2013).
