Samstag, 24. Mai
Schuldzinsen bei Umqualifizierung Vermietung zur Liebhaberei (BFH)
Ein fortdauernder Veranlassungszusammenhang von (nachträglichen) Schuldzinsen mit früheren Einkünften aus Vermietung ist nicht anzunehmen, wenn der Steuerpflichtige zwar ursprünglich mit Einkünfteerzielungsabsicht gehandelt hat, seine Absicht zu einer (weiteren) Einkünfteerzielung jedoch bereits vor der Veräußerung des Immobilienobjekts aus anderen Gründen weggefallen ist (BFH, Urteil v. 21.1.2014 - IX R 37/12; veröffentlicht am 21.5.2014).
