Freitag, 19. Oktober
Schuldzinsen aus gemeinsamer Ehegatten-Finanzierung (BFH)
Dient ein Darlehen, welches vom Nichteigentümer-Ehegatten aufgenommen wurde, der Finanzierung einer vermieteten Immobilie des Eigentümer-Ehegatten, sind die darauf beruhenden Zinsen in vollem Umfang als Werbungskosten abziehbar, wenn der Eigentümer-Ehegatte die gesamtschuldnerische Mithaftung für das Darlehen übernommen hat (BFH, Urteil v. 20.6.2012 - IX R 29/11, NV; veröffentlicht am 17.10.2012).
