Donnerstag, 04. April
Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten bei Vermietung (BMF)
Voraussetzung für den Abzug von Schuldzinsen nach Veräußerung einer Immobilie ist, dass die Veräußerung der Immobilie innerhalb der zehnjährigen Veräußerungsfrist erfolgt ist, der Veräußerungserlös nicht ausreicht, um die Darlehensverbindlichkeit zu tilgen, und die Absicht, (weitere) Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, nicht bereits vor der Veräußerung des Immobilienobjekts aus anderen Gründen weggefallen ist (BMF, Schreiben v. 28.3.2013 - IV C 1 - S 2211/11/10001 :001).
