Dienstag, 04. Dezember
Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten ab dem VZ 2009 (FG)
Schuldzinsen, die für Anschaffungskosten einer im Privatvermögen gehaltenen Beteiligung i.S. v. § 17 EStG anfallen, können unter bestimmten Umständen auch nach Einführung der Abgeltungsteuer als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigt werden (FG Düsseldorf, Urteil v. 4.10.2012 - 12 K 993/12 E; Revision zugelassen).
