Samstag, 13. Juni
Schönheitsreparaturen als anschaffungsnahe Herstellungskosten (FG)
Schönheitsreparaturen in verschiedenen Wohnungen eines Mehrfamilienhauses, die in einem engen räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit anderen umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen stehen, zählen nach Maßgabe von § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten (FG Münster, Urteil v. v. 25.9.2014 - 8 K 4017/11 E).
