Sonntag, 26. Juni
Schmerzensgeld nicht als finanzielle Mittel zu berücksichtigen (BFH)
Bei der Prüfung, ob ein volljähriges behindertes Kind über hinreichende finanzielle Mittel zur Bestreitung seines persönlichen Unterhalts verfügt, ist eine Schmerzensgeldrente grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (BFH, Urteil v. 13.04.2016 - III R 28/15).
