Samstag, 07. März
Scheidungskosten keine außergewöhnlichen Belastungen mehr? (FG)
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Scheidungskosten im Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Scheidung stelle nach den gesellschaftlichen Verhältnissen des Streitjahres jedenfalls kein außergewöhnliches Ereignis mehr dar. Das Gericht weicht damit von der anderslautenden Rechtsprechung der Finanzgerichte aus Rheinland-Pfalz und Münster ab (FG Niedersachsen, Urteil v. 18.2.2015 - 3 K 297/14; Revision zugelassen).
