Samstag, 29. April
Schadensersatz des Arbeitgebers ist kein Arbeitslohn (FG)
Eine Entschädigung, die ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer wegen Diskriminierung zahlen muss, ist auch dann steuerfrei (also kein Arbeitslohn), wenn der Arbeitgeber die behauptete Benachteiligung bestritten und sich lediglich in einem gerichtlichen Vergleich zur Zahlung bereit erklärt hat (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.03.2017 - 5 K 1594/14).
