Mittwoch, 25. Januar
Schadenersatz des Arbeitgebers nicht steuerbar (FG)
Eine Zahlung, die aus Sicht des Arbeitgebers wegen eines (vermeintlichen) Schadensersatzanspruchs des Arbeitnehmers wegen der Erhöhung der Einkommensteuer aufgrund nicht ordnungsgemäßen Führens eines Fahrtenbuchs erfolgt, ist nicht einkommensteuerpflichtig (FG Köln, Urteil vom 29.10.2015 - 15 K 1581/11; Revision anhängig).
