Montag, 31. August
Sammelauskunftsersuchen zu Internetverkäufen rechtmäßig (FG)
Der 9. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts (NFG) hat im zweiten Rechtsgang - soweit ersichtlich als erstes Finanzgericht - ein an einen inländischen Servicedienstleister gerichtetes Sammelauskunftsersuchen bezüglich der Daten der Nutzer einer Internethandelsplattform für rechtmäßig erachtet (FG Niedersachsen, Urteil v. 30.6.2015 - 9 K 343/14; Revision nicht zugelassen).
