Samstag, 13. Juli
Sammelauskunftsersuchen zu Internetverkäufen (BFH)
Die Antwort auf ein Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung kann nicht mit der Begründung verweigert werden, die Geheimhaltung der Daten sei privatrechtlich vereinbart worden (BFH, Urteil v. 16.5.2013 - II R 15/12; veröffentlicht am 10.7.2013).
