Mittwoch, 28. November
Säumniszuschläge trotz rechtzeitiger tatsächlicher Zahlung (BFH)
Übergibt der Steuerpflichtige dem Finanzamt einen Bankscheck, gilt die Steuer erst am dritten Tag nach Eingang des Schecks beim Finanzamt als bezahlt. Das gilt auch dann, wenn die Bank dem Finanzamt den Steuerbetrag bereits am nächsten oder übernächsten Tag gutschreibt, der Scheck also schneller als von der Abgabenordnung (typisierend) unterstellt eingelöst wird. Auch in diesem Fall darf ein Säumniszuschlag erhoben werden (BFH, Urteil v. 28.8.2012 - VII R 71/11; veröffentlicht am 21.11.2012).
