Donnerstag, 29. September
Sachbezug durch verbilligte Überlassung von Wohnungen (BFH)
Überlässt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Wohnungen und werden Nebenkosten (z.T.) nicht erhoben, liegt eine verbilligte Überlassung und damit ein Sachbezug nur vor, soweit die erhobene Miete mit den abgerechneten Nebenkosten die ortsübliche Miete (Kaltmiete plus umlagefähige Nebenkosten) unterschreitet (BFH, Urteil v. 11.5.2011 - VI R 65/09; veröffentlicht am 28.9.2011).
