Samstag, 13. Juni
Rückwirkende Änderung der Besteuerung von Bauleistungen (FG)
Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht rückwirkend zur Zahlung der auf ihre Leistungen angefallenen Umsatzsteuer herangezogen werden. Dies hat das FG Berlin Brandenburg in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden (FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 3.6.2015 - 5 V 5026/15).
