Mittwoch, 24. Juni
Rückkauf von GmbH-Anteilen kein rückwirkendes Ereignis (FG)
Wird im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs ein Teil des Kaufpreises gegen Rückübertragung der GmbH-Anteile zurückgezahlt, stellt dies kein rückwirkendes Ereignis dar, das eine Änderung der auf die ursprüngliche Anteilsveräußerung entfallenden Einkommensteuer rechtfertigt (FG Münster, Urteil v. 15.4.2015 - 13 K 2939/12 E).
