Dienstag, 29. Juni
Rückgängigmachung des Verzichts auf eine Steuerbefreiung (BFH)
Macht der leistende Unternehmer den Verzicht auf eine Steuerbefreiung rückgängig, so verliert der Leistungsempfänger den Vorsteuerabzug rückwirkend im Jahr des Leistungsbezugs und nicht erst im Zeitpunkt der Rückgängigmachung des Verzichts auf die Steuerbefreiung (BFH, Urteil v. 10.12.2009 - XI R 7/08; NV).
