Freitag, 31. Oktober
Rückforderungsansprüche bei unwirksamen Bearbeitungsgebühren (BGH)
Der BGH hat erstmals über die Frage des Verjährungsbeginns für Rückforderungsansprüche von Kreditnehmern bei unwirksam formularmäßig vereinbarten Darlehensbearbeitungsentgelten befunden. Danach begann die kenntnisabhängige dreijährige Verjährungsfrist für früher entstandene Rückforderungsansprüche erst mit dem Schluss des Jahres 2011 zu laufen, weil Darlehensnehmern die Erhebung einer entsprechenden Rückforderungsklage nicht vor dem Jahre 2011 zumutbar war (BGH, Urteil v. 28.10.2014 - XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14).
