Dienstag, 27. Dezember
Rückabwicklung der Fondsbeteiligung an Schrottimmobilien (BFH)
Zahlungen bei der Rückabwicklung von Immobilienfonds mit "Schrottimmobilien" können in ein steuerpflichtiges Veräußerungsentgelt und eine nicht steuerbare Entschädigungsleistung aufzuteilen sein (BFH, Urteile v. 06.09.2016 - IX R 44/14, IX R 45/14 und IX R 27/15; veröffentlicht am 14.12.2016).
