Sonntag, 25. Februar
Rückabwicklung der Bauträger-Fälle (FG)
Schuldet eine Bauträgerin die Umsatzsteuer nach § 13b UStG nicht, so ist die Festsetzung zu ihren Gunsten zu ändern (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 17.01.2018 - 12 K 2323/17, nicht rechtskräftig).
