Freitag, 31. März
Rückabwicklung bei falschem Baujahr (OLG)
Der Käufer eines mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks kann die Rückabwicklung des Kaufvertrages verlangen, wenn das Wohnhaus zwei Jahre älter ist als im notariellen Vertrag angegeben (OLG Hamm, Urteil vom 02.03.2017 - 22 U 82/16; Revision nicht zugelassen).
