Donnerstag, 22. September
Reichweite des Vorsteuerausschlusses bei hoheitlicher Tätigkeit (EuGH)
Art. 1 der Entscheidung 2004/817/EG gilt nicht für den Fall, dass ein Unternehmen Gegenstände oder Dienstleistungen erwirbt, die es zu mehr als 90 % für nicht wirtschaftliche - nicht in den Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer fallende - Tätigkeiten nutzt (EuGH, Urteil v. 15.09.2016 - C-400/15 "Landkreis Potsdam-Mittelmark").
