Dienstag, 05. März
Reichensteuer teilweise verfassungswidrig? (FG)
Der 1. Senat des FG Düsseldorf ist davon überzeugt, dass die Reichensteuer insoweit verfassungswidrig ist, als der Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Anhebung des Spitzensteuersatzes auf 45% gleichzeitig eine auf Gewinneinkünfte beschränkte Tarifbegrenzung (Entlastungsbetrag) eingeführt hat. Aus diesem Grund hat er sich zur Klärung der Frage an das Bundesverfassungsgericht gewandt (FG Düsseldorf, Beschluss v. 14.12.2012 - 1 K 2309/09 E).
