Montag, 29. Oktober
Regelungen zu Vorsorgeaufwendungen sind verfassungsgemäß (FG)
Der 3. Senat des Finanzgerichts Hamburg hat die Klage eines Steuerpflichtigen abgewiesen, mit der dieser geltend gemacht hatte, die Neuregelungen zur steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen setze die Forderungen des BVerfG nach Gleichbehandlung und steuerlicher Verschonung des Existenzminimums im Hinblick auf eine Basisversorgung nur unzureichend um (FG Hamburg, Urteil v. 21.9.2012 - 3 K 144/11; rechtskräftig).
