Samstag, 30. November
Regelmäßige Arbeitsstätte nach unbefristeter Versetzung (BFH)
Bei einem absehbaren Aufenthalt von vier Jahren an einer betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers nach einer unbefristeten Versetzung ist eine auf Dauer und Nachhaltigkeit angelegte regelmäßige Arbeitsstätte anzunehmen (BFH, Urteil v. 8.8.2013, VI R 59/12; veröffentlicht am 27.11.2013).
