Dienstag, 09. Oktober
Regelmäßige Arbeitsstätte eines Schornsteinfegers (FG)
Ein 12 qkm großer Kehrbezirk eines Bezirksschornsteinfegers stellt keine regelmäßige Tätigkeitsstätte dar. Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand sind somit abzugsfähig (FG Düsseldorf, Urteil v. 6.6.2012 - 7 K 982/12 E,G; Revision zugelassen).
