Mittwoch, 25. Januar
Regelmäßige Arbeitsstätte einer Zugbegleiterin (FG)
Eine Zug-Servicemitarbeiterin, die ihren Dienst täglich am selben Bahnhof beginnt und beendet, hat dort dennoch keine regelmäßige Arbeitsstätte, weil sie ihre Haupttätigkeit im Zug erbringt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.11.2016 - 2 K 2581/14; Revision nicht zugelassen).
