Montag, 21. Mai
Regelmäßige Arbeitsstätte bei Outsourcing (BFH)
In "Outsourcing-Fällen" sind Arbeitnehmer mit ihrer Ausgliederung regelmäßig auswärts tätig, vergleichbar mit bei Kunden ihres Arbeitgebers tätigen Arbeitnehmern. Etwas anderes gilt jedoch, wenn ein Postbeamter unter Wahrung seines beamtenrechtlichen Status vorübergehend am bisherigen Tätigkeitsort einem privatrechtlich organisierten Tochterunternehmen der Deutschen Telekom AG zugewiesen wird (BFH, Urteil v. 9.2.2012 - VI R 22/10; veröffentlicht am 16.5.2012).
