Dienstag, 12. Februar
Rechtswidriges Auskunftsersuchen der Steuerfahndung (BFH)
Der Steuerpflichtige hat ein Rehabilitationsinteresse, wenn die Steuerfahndung im steuerlichen Ermittlungsverfahren den Eindruck erweckt, dass trotz der Einstellung des Strafermittlungsverfahrens weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt wird, hierdurch das Ansehen des Steuerpflichtigen erheblich gefährdet wird und mit einem Auskunftsersuchen durch die Veranlagungsstelle ein milderes Mittel zur Verfügung gestanden hätte (BFH, Urteil v. 4.12.2012 - VIII R 5/10; veröffentlicht am 6.2.2013).
