Dienstag, 02. April
Rechnungsberichtigung setzt erstmalige Rechnung voraus (BFH)
Die Ausübung des Vorsteuerabzugs setzt voraus, dass der Unternehmer im Abzugsjahr eine Rechnung besitzt, die bei einem Mietvertrag, in dem ein monatliches Mietentgelt zzgl. Umsatzsteuer vereinbart ist, nur in Verbindung mit entsprechenden monatlichen Abrechnungsbelegen (z.B. Bankbelegen) zu bejahen ist (BFH, Beschluss v. 10.1.2013 - XI B 33/12, NV; veröffentlicht am 13.3.2013).
