Samstag, 25. März
Realisation eines Veräußerungsverlusts bei Ratenzahlung (BFH)
Bei zeitlich gestreckter Zahlung des Veräußerungserlöses in verschiedenen Veranlagungszeiträumen fällt der Veräußerungsverlust anteilig nach dem Verhältnis der Teilzahlungsbeträge zu dem Gesamtveräußerungserlös in den jeweiligen Veranlagungszeiträumen der Zahlungszuflüsse an (BFH, Urteil vom 06.12.2016 - IX R 18/16; veröffentlicht am 22.03.2016).
