Montag, 24. September
Raumkosten für einen "Kreativraum" als Betriebsausgaben (FG)
Ist ein Kreativraum eines Künstlers für ein Arbeitszimmer atypisch eingerichtet und genutzt, können die Kosten hierfür in voller Höhe abgezogen werden (FG Niedersachsen, Urteil v. 31.5.2012, 1 K 272/10; rechtskräftig).
